Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Daydream Yachting – Thomas Brandes, Agentur für Segelcharter
Stand: 14.01.2026

  • 1 Stellung von Daydream Yachting
  1. Daydream Yachting – Thomas Brandes, Agentur für Segelcharter (nachfolgend „Daydream Yachting“) tritt ausschließlich als Vermittler von Segelreisen, Yachtcharterverträgen, Yachtüberführungen und segelbezogenen Leistungen auf. Daydream Yachting ist kein Reiseveranstalter im Sinne des § 651a BGB.
  2. Der Vertrag über die Durchführung des Segeltörns, die Nutzung der Yacht sowie die Stellung des Skippers kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (z. B. Chartergesellschaft, Yachtbetreiber, Skipperunternehmen) zustande.
  3. Daydream Yachting vermittelt diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers und ist berechtigt, Zahlungen des Kunden inkassomäßig entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
  4. Leistungsträger können auch Unternehmen sein, die wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich mit Daydream Yachting verbunden sind. Die Vermittlerrolle von Daydream Yachting bleibt hiervon unberührt.
  5. Daydream Yachting erbringt keine Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne des § 651a BGB. Insbesondere stellt Daydream Yachting weder eine Kombination von Beförderungs-, Beherbergungs- oder sonstigen touristischen Leistungen zusammen, noch tritt Daydream Yachting gegenüber dem Kunden als verantwortlicher Leistungserbringer auf.
  • 2 Vertragsschluss
  1. Mit der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit Daydream Yachting sowie – vorbehaltlich der Annahme – zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungsträger ab.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung erhält und die vereinbarte Anzahlung auf das benannte Konto eingeht.
  3. Daydream Yachting ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • 3 Vermittlungsleistung und Verantwortung
  1. Daydream Yachting übernimmt die Vermittlung, organisatorische Abstimmung sowie die Weiterleitung von Informationen zwischen Kunde und Leistungsträger.
  2. Die Durchführung des Segeltörns, der technische Zustand der Yacht, die seemännische Führung, die Einhaltung nautischer und gesetzlicher Vorschriften sowie die Sicherheit an Bord liegen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Leistungsträgers und des eingesetzten Skippers.
  3. Daydream Yachting haftet nicht für Leistungsstörungen, die aus der Durchführung des Segeltörns resultieren, sofern keine Pflichtverletzung aus der reinen Vermittlungstätigkeit vorliegt.
  • 4 Preise, Zahlungen und Abrechnung
  1. Die angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die jeweils vermittelten Leistungen des Leistungsträgers.
  2. Daydream Yachting ist berechtigt, Zahlungen des Kunden als Inkasso-Vermittler entgegenzunehmen und an den Leistungsträger weiterzuleiten.
  3. Rechnungsteller für die Segel- oder Reiseleistung ist ausschließlich der jeweilige Leistungsträger. Daydream Yachting stellt dem Kunden gegebenenfalls eine separate Vermittlungs- oder Serviceabrechnung aus.
  4. Zahlungen erfolgen gemäß den im Angebot oder in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsfristen.
  • 5 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
  1. Es gelten die Rücktritts-, Umbuchungs- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, die dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.
  2. Der Kunde kann bis zum Törnbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern der Leistungsträger zustimmt. Hierfür kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
  3. Bei vorzeitiger Abreise oder Abbruch eines Törns durch den Kunden bestehen keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
  • 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Reise erforderlichen persönlichen Voraussetzungen (z. B. gültige Reisedokumente, Visa, gesundheitliche Eignung) eigenverantwortlich sicherzustellen.
  2. Der Kunde hat sich selbstständig über Einreise-, Zoll-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen der bereisten Länder zu informieren.
  • 7 Verhalten an Bord und Weisungsrecht des Skippers
  1. Das Bordleben erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich respektvoll und kooperativ zu verhalten.
  2. Den Anweisungen des Skippers ist aus Gründen der Sicherheit und der guten Seemannschaft unbedingt Folge zu leisten.
  3. Der Skipper ist berechtigt, Törnabläufe anzupassen, Routen zu ändern oder Hafenaufenthalte anzuordnen, wenn dies aus nautischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen erforderlich ist.
  4. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten, insbesondere bei Gefährdung von Personen, Yacht oder Crew, kann der Skipper einen Teilnehmer nach Erreichen eines geeigneten Hafens von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall bestehen keine Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
  • 8 Witterung, nautische Entscheidungen, höhere Gewalt
  1. Segeln ist witterungsabhängig. Änderungen von Route, Hafenfolge, Törndauer oder Tagesetappen können jederzeit erforderlich werden.
  2. Entscheidungen hierüber trifft ausschließlich der Skipper nach nautischem Ermessen unter Berücksichtigung von Wetter, Sicherheit und guter Seemannschaft.
  3. Witterungsbedingte Änderungen, Verzögerungen oder Ausfälle begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Schadensersatz.
  4. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Sturm, technische Defekte, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien) entbinden Daydream Yachting und den Leistungsträger von der Leistungspflicht, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar wird.
  • 9 Gesundheit, Tauglichkeit, Alkohol und Drogen
  1. Der Kunde bestätigt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem Segeltörn teilzunehmen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, relevante gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder regelmäßig einzunehmende Medikamente vor Törnbeginn mitzuteilen.
  3. Alkohol- oder Drogenkonsum, der die Sicherheit an Bord beeinträchtigt, ist untersagt.
  4. Bei Verstößen ist der Skipper berechtigt, geeignete Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme zu ergreifen. Erstattungsansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
  • 10 Haftung
  1. Daydream Yachting haftet ausschließlich für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung der Vermittlungspflichten resultieren.
  2. Für Schäden aus der Durchführung des Segeltörns, insbesondere Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, liegt die Verantwortung beim jeweiligen Leistungsträger bzw. Skipper.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden an Bord, insbesondere von Wertsachen oder elektronischen Geräten, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
  • 11 Gewährleistung und Reklamationen
  1. Beanstandungen sind dem jeweiligen Leistungsträger unverzüglich anzuzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen.
  2. Vermittlungsbezogene Beanstandungen sind Daydream Yachting innerhalb eines Monats nach Törnende schriftlich mitzuteilen.
  • 12 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Daydream Yachting.